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Ansprechpartner: Ingrid Mitschke / Ute Krieg

Haben Sie keine Angst vorm Älterwerden

Der AWO -Förderverein "Alt-aber trotzdem...... Senioren helfen Senioren" unterstützt Sie bei der Bewältigung Ihrer alltäglichen Aufgaben im Haushalt, beim Einkauf, beim Gang zum Arzt ...


Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des AWO-Fördervereins „Alt - aber trotzdem... Senioren helfen Senioren in Suhl und Zella-Mehlis“ beschließt am 06.10.2014 nachfolgende Beitragsordnung mit entsprechender Änderung bezüglich § 1, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 27.09.2017; nächste Änderung auf der Mitgliederversammlung am 26.09.2018; Anpassung am 29.05.2019; Anpassung am 27.10.2021; letzte Anpassung am 28.09.2022.

Vorbemerkung:

Die in dieser Beitragsordnung in männlicher Form gewählten Bezeichnungen, schließen ebenso die weiblichen Vertreter mit ein.

§ 1 Gebühren, Auszahlungen und Gutschrifteng

Die für jeweils pro Stunde empfangene Hilfeleistung anfallende Gebühr von 8,00 € für alle Leistungen lt. Angebot bzw.10,00 € für Haushaltsunterstützungen ab 01.01.2018 und Gartenarbeit ab 01.01.2019 wird automatisch per SEPA-Verfahren am darauffolgenden Monatsbeginn und nach Abgabe der Leistungsnachweise eingezogen.

Die Auszahlung für erbrachte Hilfeleistung in Höhe von 6,00 € / 8,00 € pro Stunde bzw. die Gutschrift erfolgt jeweils bis zum 15. des darauffolgenden Monats.
Von jeder erbrachten Hilfestunde verbleiben 2,00 € im Verein zur Deckung der anfallenden Sach-, Verwaltungs- und Vereinskosten.

Eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 0,20 € pro Kilometer wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Leistungsnehmer und Leistungserbringer in Ansatz gebracht und ist vom Leistungsempfänger sofort bar an den Leistungserbringer auszuzahlen. Eine Erhöhung von 0,20 € auf 0,35 € wurde einstimmig zum 01.01.2019 beschlossen. Eine weitere Erhöhung auf 0,40 € je km wurde am 27.10.2021 beschlossen. Eine erneute Erhöhung auf aktuell 0,50 € je gefahrenen Kilometer wurde am 28.09.2022 beschlossen.

Der Höchstbetrag für die jährliche Leistungsauszahlung beträgt 2.400,00 €/aktualisiert 3000,00 € ab 01.01.2020 (sog. Übungsleiterpauschale).

Bei der Jahreshauptversammlung wird der Gutschriftenkontostand zum Ende des abgelaufenen Jahres den Mitgliedern auf Nachfrage ausgehändigt.

Bei Tod eines Mitglieds wird das Gutschriftenkonto von dem im Aufnahmeantrag angegebenen Abtretungsempfänger übernommen bzw. an ihn ausgezahlt. Ist kein Abtretungsempfänger vermerkt, geht das bestehende Guthaben anteilig an die Seniorenbeiräte der Städte Suhl und Zella-Mehlis und den Verein.

§ 2 Versicherungen

Eine Unfallversicherung der Mitglieder besteht bei Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen des Vereins bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg.

Des Weiteren besteht eine Haftpflichtversicherung, welche auch Schadensfälle der Mitglieder untereinander regelt. Darüber hinaus bestehen eine Vollkaskoversicherung bei Schäden am Fahr- zeug und eine Versicherung bei Verlust des Schadenfreiheitsrabattes, wenn ein Mitglied mit einem Fahrzeug im Auftrag der Seniorengemeinschaft einen Schaden erleidet oder verursacht.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Geschäftsjahres (=Kalenderjahr) mit 3-monatiger schriftlicher Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand möglich.

Bei einem Umzug in ein Pflegeheim ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 4,00 € pro Person und Institution.

Er wird vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Lastschrift eingezogen; zum 01.03., 01.05., 01.08., 01.11. des jeweiligen Jahres.

Mit Beginn der Mitgliedschaft wird auch der erste Mitgliedsbeitrag fällig.